Vorsicht bei "Goldankauf" – Betrüger sind überall

Altgold ist teuer wie selten. Für Schmuck und Münzen, für Barren und Zahngold versprechen Aufkäufer „Spitzenpreise“. Doch der Goldhandel birgt erhebliche Risiken für die privaten Verkäufer, warnt die Verbraucherzentrale NRW – sowohl im Laden als auch per Postversand.

Über 180.000 Ergebnisse spuckt die Suchmaschine Google beim Stichwort „Goldankauf“ aus – garniert mit Anzeigen zahlreicher Firmen und Juweliere. Doch Vorsicht sollte walten lassen, wer seine Pretiosen bei dem aktuellen Rekordpreis von knapp 1400 Dollar je Unze Gold zu Euros machen will. Bundesweit wollen derzeit auch dutzende Filialen der HT-Goldkauf GmbH und der zugehörigen Cash-Gruppe vom Boom profitieren. Motto: „Bei den Filialen können Sie sicher sein, dass jeglicher Schmuck gewissenhaft auf Echtheit geprüft wird.“ Auch hier wird mit Goldwaage, Probierstein aus Kieselschiefer und Säurezugaben gearbeitet – und anschließend Altgold gegen Bargeld getauscht.

Achtung „Rücknahme-Verpflichtung“
Verdutzt mussten Kunden jedoch erleben, dass die Erlöse wieder zurück gefordert wurden, und beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie hatten sich bereits über Hunderte Euro für Barren sowie für Schmuckstücke gefreut. Was sie nicht bedachten: Auf der Verkaufsquittung mussten sie – wie alle HT-Goldkauf- und Cash-Kunden – eine „Rücknahme-Verpflichtung“ unterschreiben. Die greift, wenn es sich bei dem angenommenen Goldschmuck „nicht um das zugesicherte Edelmetall handelt“. In diesem Falle platzt das Geschäft im Nachhinein und die ausgezahlten Euros sind gegen Aushändigung des Eingereichten zu erstatten. So steht‘s in der Verpflichtung. Für Kunden bedeutet die Unterschrift ein extremes Risiko. Theoretisch nämlich könne der „Bitte-das-Geld-zurück“-Zuruf noch Jahre später erfolgen, meint Thomas Meder, Syndikus der Cash-Gruppe. „Wir arbeiten aber stets daran, die Quote weiter zu senken.“

Nicht gelungen ist das bei einem Bonner Kunden, von dem HT-Goldkauf nach vier Wochen stolze 1350 Euro retour verlangte: für angeblich plötzlich unechte Goldbarren. Dabei hatte der Ankäufer auf der Quittung nach Prüfung im Geschäft „Altgold, Gehalt fein“ attestiert. Verständlich, dass da ein ungutes Gefühl aufkommt, was da tatsächlich hin und her getauscht wird. Die Beweislage jedenfalls ist schwierig. Da klingt‘s wie Hohn, wenn Cash-Mann Meder die Rücknahmeklausel auch mit dem „Schutz des Kunden“ begründet. Damit würden Prozesse und aufwendige Beweisaufnahmen zur tatsächlichen Beschaffenheit des Kaufgegenstands vermieden.

Branchenexperten sehen das anders. Mit einer Rücknahmepflicht werde „das Risiko der Fehlbarkeit bei der Materialprüfung einseitig auf den Kunden verlagert“, sagt Joachim Dünkelmann, Geschäftsführer im Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte. Ob mit oder ohne Rücknahme-Klausel: Wer beim Altgold-Verkauf solche Überraschungen sicher ausschließen will, dem empfiehlt Verbraucherjuristin Carolin Uhrig, „keine Rücknahmeverpflichtung zu unterschreiben und stattdessen stets auf einer genauen schriftlichen Material-Garantie des Ankäufers zu beharren“.

Reinfälle via Postverkauf
Reinfälle drohen auch beim Goldankauf via Post. Goldkit und Goldkurier heißen beispielsweise hier die Firmen, bekannter Wertstoffsammler ist Briefgold, das sich auf „tausende zufriedener Kunden und mehrere Millionen ausbezahlter Euros“ beruft. Penetrant trommelt derzeit TV-, Online- und Print-Reklame dafür, „einfach alle verfügbaren Gegenstände, die Sie verkaufen möchten“ (Goldkit) in ein zugesandtes, bereits frankiertes Paket zu stecken – damit der Ertrag „innerhalb kürzester Zeit“ auf dem Konto lande. Doch Vorsicht: Versichert sind die Gratis-Sendungen meist nur bis zu einem Wert von 500 Euro (DHL-Paket). Wer mehr Gold ins Paket legt, muss damit rechnen, im Falle eines Verlusts keinen Cent zu bekommen.

Selbst wer weniger in die Sendungen stopft, riskiert leer auszugehen. Denn stets braucht es für eine Verlust-Regulierung „qualifizierte Nachweise“, was denn im Paket lag. Die Zeugenaussage der Ehefrau reicht da in der Regel nicht. Dunja Kuhlmann, Sprecherin von DHL, empfiehlt, den Wert des Schmucks „vor dem Versand bei einem Juwelier schriftlich schätzen zu lassen“.

Dreiste Kauf-Angebote
Wer dem Rat folgt, ist auch gegen dreiste Kauf-Angebote gewappnet, die zahlreiche Erfahrungsberichte in Internetforen beklagen. Der Dreh hier: Lehne ein Verkäufer eine erste Offerte ab, unterbreite das Unternehmen meist umgehend ein höheres Angebot. Dem tatsächlichen Wert von Schmuck und Münzen aber entspreche auch diese Summe bei weitem nicht.

Wird ein Preisangebot endgültig ausgeschlagen, droht häufig weiteres Ungemach gemäß Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Nach denen erlauben sich die Prüfer, Schmuckstücke und Uhren „zur Ermittlung des Ankaufwertes ganz oder teilweise irreparabel zu beschädigen und/oder zu zerstören“ (Briefgold). Deshalb könne auch der angebotene Preis „niedriger sein als der Wiederverkaufswert“. Andere wiederum nehmen sich die Freiheit „sämtliche Bestandteile, die nicht Vertragsgegenstand sein können (wie Steine, Edelsteine, sonstige Applikationen) zu entfernen“.

Damit nicht genug: Fürs einstige Schmuckstück, das so zum Bruchgold mutieren kann, wird´s oftmals noch gefährlicher: So manches Unternehmen verweigert nun für die Rücksendung im Kleingedruckten ausdrücklich jegliche Haftung für einen Verlust.

Quelle: VBZ NRW

11 Kommentare

  1. WARNUNG !!!
    habe Gold nach „Goldkurier“ geschickt, war mit dem Erlößbetrag nicht einverstanden,habe das Gold zurück verlangt.Bis heute, nach zwei Monaten, mein Gold NICHT zurück erhalten.

  2. Wer bei Goldkurier sein Geld verkauft verschenkt sehr viel Geld.
    Ich hatte 22 Gramm 585er Gold zu Goldkurier geschickt. Der Damalige Kurswert betrug ca. 450€. Angeboten wurden mir 104€.

    Ein Seriöses Angebot liet bei ca. 75% des Kurswertes.
    Bei einem anderen Anbieter habe ich ca. 360€ erzielt.

    Ich habe unverzüglich schriftlich widersprochen und dann versucht an die Bankverbindung der Deutschen Edelmetallhandels GmbH zu gelangen.
    Schriftlich habe ich sie nicht gefunden. Weder auf der Webseite noch im Email-Schriftverkehr. Anrufen erbrachte den Erfolg.

    Nach Rücküberweisung des Erlößbetrages (ACHTUNG Fristen in den AGB beachten) kam zumindest der Schmuck unversehrt und in gleicher Menge wieder zurück.

  3. Ich kann jedem nur raten zu einer Scheideanstallt zu gehen. Die Juweliere und Briefgoldheinis bescheissen wo Sie nur können. Von wegen tageskurs usw.Bei einer seriösen Scheideanstallt (gibt es in jeder grösseren Stadt, bischen googeln) wird das Gold gewogen eingeschmolzen der Feingoldgehalt ermittelt und nach Tageskurs sofort ausgezahlt.

  4. Hätte gerne eine sichere Anschrift, da ich Zahngold zu verkaufen habe. An wehm kann ich mich da wenden. Bitte um erliche Antwort. Vielen Dank im voraus. Lg. Rose

  5. Das ist Betrug ! Habe Gold eingeschickt, was angeblich nie angekommen ist.
    Got sei Dank, hatte ich den Einlieferungsbeleg. Und angeblich sind ja die Goldkurier Pakete bis 500 Euro versichert. Nun nach Monaten schätzen die, was in meinem Paket an Wer drin war. Ich frage ich , wie geht das ?
    Also, es wird auf 350 Euro geschätzt. Verwunderlich, da doch das Paket auf dem Psotweg verschunden ist. Nun gut, wer jetzt denkt, ich hätte 350,00 Euro zumindest angeboten bekommen. Wei gefehlt. Ich soll 160,00 Euro nehmen und zufrieden sein, da der Bearbeitungszeitraum ja nun für mich schon nervige 5 Monate beträgt. Nett, ds Goldkurier sich solche Sorgen um mich macht.
    Ich werde weder 160,00 noch 350,00 Euro annehmen. Ich bestehe auf Zahlung des zugesicherten Wertes bei Verlust.
    Leider ahbe ich mich zu spät informiert. Es handelt sich bei mir durchaus nicht um einen Einzelfall. Googelt mal Goldkurier, es gibt eine Vielzahl von dieser
    Abzocke!

  6. Mir ging es ähnlich wie #5 Bestohlen. Habe auch Gold eingeschickt, was angeblich oder auch vielleicht wirklich nicht angekommen ist. Das ist nun gute
    3 Monate her und ich werde immer wieder vertröstet. Es schiebt einer auf den anderten DHL an Goldkurier und Goldkurier an DHL. Auch ich werde auf Zahlung in Höhe von 500,00 EURO bestehen. Der Wert war mind. 750,00 €. Tauscht euer Gold lieber direkt ein, dann könnt ihr sicher sein.

  7. Mir ist es leider so ergangen wie vielen vor mir . Meine Lieferung ist angeblich nie angekommen .
    Ich kann nur alle warnen mit dieser Firma Geschäfte zu machen. Das ist reine abzocke und für mich Betr.

  8. Ha meine lieferung ist angekommen und , bekamm auch die e-mail das es ankamm , doch laut Goldkurier enthielt mein kuver kein gold !!!!! frage ist wie kann das sein das ich vom juwelier 450euro dafür bekommen hätte und bei goldkurier ist es kein gold ?
    und jetzt verlangen sie von mir geld da ich mein gold zurückverlange und das geld von ihnen nicht will . frechheit

  9. Vielen Dank Euch allen für die Infos. War heute schon im Begriff mein Goldpäckchen für Goldkurier fertig zu machen und zur Post zu bringen.
    Das werde ich natürlich jetzt schön sein lassen und liebe zum Juvelier vor Ort gehen!

  10. Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen! Finger weg von Goldkuríer! Auch mein Päckchen soll angeblich nicht angekommen sein. Einlieferungsbeleg von der Post nützt nichts. Bekam nach 3 Monaten „kulanterweise“ jetzt ein Angebot von 105 EUR. Berufen sich auf Rechnungsbelege, die man beilegen soll. Na toll! Hab ich natürlich alles noch von altem Gold! Sauerei! Hat jemand schon einen Anwalt kontaktiert? Überlege gerade, ob ich anwaltlich vorgehen soll.

  11. Mein versicherter Umschlag an Goldkurier kam natürlich auch nicht an. DHL hat ganze 50 Euro Schadenersatz geboten, weil ich keine Belege mehr für den Inhalt hatte (Kaufquittungen usw.). Goldkurier hat das auf 150 Euro aufgestockt. Was bleibt mir nun übrig? An 500 Euro Versicherungssumme zu kommen wäre schier unmöglich. Ich werde sowas nie wieder machen.

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