Neben der Wertstabilität und den Ertragschancen durch Mieteinnahmen sind Immobilien auch aus steuerlichen Aspekten interessant.
Bei vermieteten Immobilien können bestimmte Werbungskosten mit den entsprechenden Mieteinnahmen verrechnet werden. Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, so entstehen „Verluste aus Vermietung und Verpachtung“, die steuerlich geltend gemacht werden können. Zu den Werbungskosten zählen z.B.: die Finanzierungskosten (Kreditzinsen, Nebenkosten und Geldbeschaffungskosten), die Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung =AfA), der Erhaltungsaufwand, die sonstigen Werbungskosten.
Hier ist der Erwerb von Immobilien im Bereich Denkmalschutz und Sanierungsgebieten besonders interessant. Hier haben Sie die Möglichkeit erhöhte steuerliche Abschreibungen über die Dauer von 10 Jahren bei Eigennutzern und 12 Jahren bei fremdgenutzten Wohneigentum geltend zu machen.
Grundlage dafür sind die Paragraphen 7i und 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Das mit dem Steuervorteil ist richtig. Die Situation ist nur, das jeder Erwerber einer steueroptimierten Immobilie erst nach Ablauf von 10 Jahren bzw. 12 Jahren weiß, welche Steuervorteile ihm die Immobilie erbracht hat. Besonders wichtig ist bei der Sanierung auf eine gute Bauqualität zu achten. Hier bietet sich, wie es einige Bauträger anbieten, eine TÜV bau begleitende Bauüberwachung mit anschließender Abnahme durch den TÜV an. Gerade bei der Sanierungsqualität können sehr hohe Folgekosten in
der Instandhaltung entstehen, wenn nich ordentlich und hochwertig saniert wurde.