Hierzu haben uns nach den letzten Veröffentlichungen viele Mails und Anrufe erreicht. Ja es ist in der Tat so, die BaFin hat einige Gesellschaften aus diesem Bereich auf der Beobachtungsliste. Man wartet bei der BaFin, wie ausgeführt, nur auf den Tag X wo es ein Urteil von Seiten des Hessischen VGH zum Thema 4future gefällt wird. Auf Grundlage dieses Urteils wird man dann alle Firmen auf der Beobachtungsliste eingehend prüfen, und möglicherweise, dann Verfügungen gegen einzelne Unternehmen erlassen.
2010-08-17