Licon Unternehmensgruppe – Ermittlungen gegen Mitarbeiter wegen bandenmäßiger Untreue

Am gestrigen Tage hatten wir zum Thema „Razzia bei LICON Leipzig“ berichtet. Dem Unternehmen ist nach Zeitungsberichten wegen mutmaßlicher Gaunereien durch eigene Mitarbeiter ein Millionenschaden entstanden. Drei Manager wurden in Haft, darunter angeblich die bisherigen Geschäftsführer, genommen.

Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßige Untreue sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. Die Manager sollen über Scheinrechnungen mindestens fünf Millionen Euro ergaunert haben. Nach ersten Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft hielten sie Firmen über Strohleute, die Licon Rechnungen stellten über gar nicht erbrachte Leistungen. Das Geld sollen sich die Manager in die eigenen Taschen gesteckt haben. Es wurde aber ausdrücklich festgestellt, dass das Unternehmen selber nichts mit den Betrügereien zu tun hat.

Das Unternehmen gehört zu den großen und angesehenen Bauträgern in Leipzig. Natürlich ist es für jedes Unternehmen unschön, durch eigene Mitarbeiter so in die Schlagzeilen zu geraten. Wir hoffen, dass sich der Vorgang insgesamt schnell aufklärt und zügig ein Prozess dazu geführt wird. Bis zu einer endgültigen Verurteilung gelten natürlich die Beschuldigten als „unschuldig“.

Die Frage die man sich ggf. bei den Erwerbern von Immobilien stellen muss, ist aber, hat man möglicherweise eine überteuerte Immobilie gekauft? Letztlich hätte die Immobilie ja „günstiger“ sein können, wenn die Untreue nicht stattgefunden hätte. Auch das wird sicherlich zu klären sein.

Solche Beispiele zeigen aber auch, dass das Controlling in dem Unternehmen versagt hat. Wir kennen den Ablauf in einem Sanierungsunternehmen sehr genau, können uns nur schwerlich vorstellen, wie in solch einem Umfang von Untreue nicht schon vorher was bemerkt wurde. Bei Sanierungsleistungen wird jede Leistung abgerechnet sowie üblicherweise von einem Bauleiter abgenommen und dann frei gezeichnet. Hier müssen ja dann auch „Luftleistungen“ abgerechnet worden sein, die wiederum dann möglicherweise nicht nur das Unternehmen sondern auch die Erwerber der Wohnungen geschädigt haben könnten. Es geht scheinbar um nicht erbrachte Leistungen, die mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, das ist nun einmal zum großen Teil die Sanierung von Immobilien. Das Unternehmen sollte hier selber auf die Kunden zugehen, wenn es den eigenen Endruck hat das etwas nicht in Ordnung ist.

Auch die finanzierenden Banken müssen sich natürlich die Frage gefallen lassen, ob sie möglicherweise ihre Sorgfaltspflicht gegenüber dem Darlehenskunden nicht verletzt haben. Man muss kritisch Hinterfragen „ob die vereinbarten Leistungen“ innerhalb der Sanierung in vollem Umfang und in der versprochenen Qualität geleistet wurden. Auch die Erwerber sollten ihrer Bank und dem Unternehmen diese Frage einmal im eigenen Interesse stellen.

Wir gehen davon aus, dass der neue Geschäftsführer, ein äußerst honoriger Geschäftsmann, mit Umsicht und hoher Aufklärungsabsicht im Interesse aller Beteiligten seine Arbeit durchführen wird.