Überzeugt Sie die Wertentwicklung Ihrer Lebensversicherung?
Denken Sie über eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung, den Verkauf oder eine Beleihung nach?
Bevor Sie einen dieser Wege wählen: prüfen Sie, ob es nicht eine wesentlich bessere Möglichkeit gibt:
Widerruf und Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung!!!
Am 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof die von uns auch zuvor schon vertretene Ansicht bestätigt. Damit ist der Weg frei für die Ausübung des Widerrufsrechts bei Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen worden sind.
Wir von der IVA Internationale Verbraucher Anstalt sind seit vielen Jahren spezialisiert auf den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Unsere Anwälte verfügen über die notwendige Erfahrung, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erstreiten.
Entsprechend hoch ist die Zufriedenheit unserer Mandanten.
Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist auch nach vielen Jahren noch durch Widerruf möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Selbst nachdem der Vertrag bereits gekündigt und Ihnen der Rückkaufswert ausbezahlt wurde, funktioniert dieser „Widerrufsjoker“ noch.
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