Gerlachs langer Schatten – König & Cie. verurteilt – Urteil mit Symbolwirkung

Wie die FTD berichtet hat das Hamburger Landgericht ein bedeutendes Urteil zur Haftung von Fonds gefällt. Im vorliegenden Fall hatte ein Kleinanleger gegen das Emissionshaus König & Cie. geklagt, sich durchgesetzt und damit eine Zahlung erstritten. Das Urteil könnte nach Ansicht von Anwälten eine Welle ähnlicher Klagen gegen Fondsunternehmen nach sich ziehen.
Das Landgericht hatte am 17. September 2010 entschieden, dass König & Cie. einem Anleger 43.500 € zahlen muss (AZ.: 317 O 46/10). Die Firma hafte für die Angaben im Prospekt für den Zweitmarktfonds Deutsche Leben I. König & Cie. hatte Anfang des Jahrzehnts eine Reihe von Fonds aufgelegt, mit denen Cashlife den Ankauf von Lebensversicherungspolicen aus zweiter Hand finanzierte. Cashlife kauft Lebensversicherungskunden, die aussteigen wollen, ihre Policen ab und führt sie weiter bis zum Auszahlungsdatum. Der Kunde erhält mehr Geld, als der Versicherer ihm bei Kündigung zahlen würde, dennoch bleibt eigentlich eine Menge für Abwickler Cashlife und die Geldgeber, die über Fonds angeworben werden. Allerdings ging das Modell zumindest für die drei Deutsche-Leben-Fonds nicht auf. Die Schlussgewinnzahlungen der Lebensversicherer, in die Modelle fest einkalkuliert, fallen geringer aus als erwartet. Da die Fonds für den Ankauf der Policen mehr als 70 Prozent Fremdkapital einsetzten, gerieten sie leicht in Schieflage. Alle drei müssen abgewickelt werden. Das Landgericht urteilte jetzt, die Risiken einer solchen Anlage seien in dem Prospekt nicht ausreichend beleuchtet worden. Es ist zu erwarten, dass auf ähnliche Fonds nun ebenfalls Klagen in größerem Umfang zukommen werden. Anmerken muss man allerdings, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Ein wichtiger Begleiter des Unternehmens König & Cie. war Zeit seines Lebens Heinz Gerlach, dem sogar enge Verstrickungen zu genanntem Emissionshaus vorgeworfen wurden.
Quelle: FTD und User Recherche