DFI Holding -wir haben schon vor Wochen gewarnt!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der „Diamond Finance Invest Holding AG“ (DFI Holding AG), Darmstadt, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat.

Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des KWG zu betreiben.

Die DFI Holding AG behauptet in Pressemitteilungen, die sie bei entsprechenden Anbietern im Internet platziert hat (Stand: 2. Februar 2011), die Garant Bank GmbH habe der DFI Holding AG das Haftungsdach zum Betreiben von Bankgeschäften nach
§ 32 KWG erteilt. Weiter heißt es in den Pressemitteilungen: „Der Erhalt der offiziellen Erlaubnis, welche die Diamond Finance Invest Holding AG momentan als einziger Anbieter von Lebensversicherungsankäufen in ihrer Branche erlangt hat, zeigt, dass der Finanzdienstleister die im Kreditwesengesetz verankerten Kriterien zum Betreiben von Bankgeschäften erfüllt.“

Bei der DFI Holding AG handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes bzw. von ihr zugelassenes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Auch liegt der BaFin keine Erklärung der Garant Bank GmbH für die DFI Holding AG über deren Tätigkeit als vertraglich verbundener Vermittler im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG vor. Eine solche Erklärung, würde die DFI Holding AG auch keinesfalls zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigen.

Quelle:BaFin