Beipackzettel für Banken

Warum nur für Banken? Das Beratungsprotokoll und ein Produktbeipackzettel muss für alle Finanzprodukte absolute Pflicht werden.Mit jeder Hinterlegung eines Produktes bei der BaFin muss der Initiator gleichzeitig verpflichtet werden ein Beratungsprotokoll- Muster und ein Beipackzettelmuster mit einzureichen. Dies ist von der BaFin im Zusammenhang mit der Hinterlegung zu prüfen. Damit wäre der Finanzmarkt wieder etwas seriöser geworden.
Derzeit bekommen aber nur die Banken die Auflage.Das Informationsblatt „muss die wesentlichen Informationen über das jeweilige Finanzprodukt in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise“ so enthalten, dass der Kunde vor allem die Art der Anlage, die Risiken, die erwarteten Erträge und die Kosten einschätzen und mit anderen Finanzinstrumenten bestmöglich vergleichen kann.