Wir beraten Sie gerne zu  Mit welchen Fragen bei der Begutachtung zu rechnen ist Welche Besonderheiten für Demenzkranke, psychisch Kranke und Menschen mit geistiger Behinderung gelten Was bei der Begutachtung von Kindern zu beachten ist Wie Sie Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen können Wer pflegebedürftig ist, kannt Leistungen aus derArtikel lesen

  Sie brauchen es noch nicht-Prima.Vielleicht aber pflegen Sie einen nahen Angehörigen und wenden jeden Tag dafür erheblich Zeit auf, ohne dafür entlohnt zu werden? Das muss nicht sein, denn der Staat hat hierfür die gesetzliche Pflegeversicherung geschaffen. Hieraus können Pflegebedürftige monatliche Zahlungen erhalten. Insgesamt 4 Pflegestufen gibt es. InArtikel lesen

Sie pflegen einen Familienangehörigen?Sie pflegen eine andere Person in Ihrem Umfeld?Sie bekommen kein Geld dafür? Warum eigentlich nicht? Idealismus ist eine tolle Sache und auch wichtig in unserer Gesellschaft, aber dort wo man berechtigte Ansprüche an Leistungen hat, darf man die auch ohne schlechtes Gewissen anmelden.Erbringen Sie die oben genannten Leistungen,Artikel lesen

Sie benötigen eine Pflegestufenberatung? Sie suchen Unterstützung bei einer fachlichen Auseinandersetzung mit dem MDK? Sie haben Angehörige denen Sie jeden Tag bei der Bewältigung des Alltags helfen müssen ?, bekommen dafür aber keine finanzielle Aufwandsentschädigung? Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG GbR, unterstützen Sie gerne bei allen FragenArtikel lesen

Das bieten wir Ihnen,Marlies Jänisch und Sylvia Grünert. Um eine Pflegestufe, und damit eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einer Begutachtung durch einen Pflegesachverständigen. Üblicherweise geschieht das durch den MDK-Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Aber hier ist Achtung geboten, denn die Gutachter des MDK beguatchten natürlich, mitArtikel lesen