Hof. Nach viereinhalb Monaten endete der Prozess gegen den Finanzmanager aus Hof. Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Hof schloss sich den Schlussvorträgen von Anklage und Verteidigung an und sprach Michael Turgut frei.

„Die Hauptverhandlung hat diesen Sachverhalt nach umfangreicher Beweisaufnahme nicht bestätigt“, sagte Richter Übelmesser in seiner Urteilsbegründung am Dienstag gegen 13:30 Uhr.

„Wir haben nahezu alle in der Anklage aufgelisteten Zeichner des Fonds hier vernommen“, sagte der Richter. „In keinem Fall wurde festgestellt, dass im Vermittlungsgespräch behauptet wurde, die Gesamtkosten für die Anleger würden nur fünf Prozent betragen.“, sagte der Richter weiter.

Für den 49 jährigen Michael Turgut ist dies ein glatter Freispruch!

„Die Anleger wurden damals im Jahr 2012 von der Kriminalpolizei angeschrieben. Im Anschreiben stand, es gehe um den Verdacht gewerbsmäßigen Betruges. Gegenstand des Fragebogens waren dann die Emissionskosten des Fonds, die aber dem Grunde und der Höhe nach überhaupt nicht beanstandet wurden. Herr Turgut wurde insbesondere auch nicht dafür verantwortlich gemacht, für die spätere negative Entwicklung des Fonds verantwortlich zu sein. Darum ging es in dem Verfahren nicht. Vielmehr drehte sich der Vorwurf einzig und allein darum, dass die Anleger auf diese internen Kosten in den Verkaufsgesprächen nicht ausreichend hingewiesen worden sein sollen“, sagte Dr. Marc Langrock, ein Anwalt Turguts, bei einem Interview nach dem Prozess.

Nach dem Freispruch bleibt die Staatskasse auf den Verfahrenskosten sitzen und muss wohl auch die notwendigen Auslagen von Michael Turgut tragen. Für die erlittene Durchsuchung seines privaten Anwesens in der Schweiz wird der Finanzprofi von der Justiz entschädigt.

Michael Turgut aus Hof fühlt sich nach den letzten Monaten „Betrugs-Prozesses“ und nach dem gesprochenen Urteil sensationell, wie er selbst sagt. Das ist verständlich und verdient.

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