FRK fordert harte Auflagen für Zusammenschluss Unitymedia-Vodafone

Erhebliche Wettbewerbsnachteile für mittelständische Kabelnetzbetreiber befürchtet

Bild– Sonderkündigungsrecht für Wohnungswirtschaft
– Regulierung und Verpflichtung zu Open Access
– Anträge auf Anhörung und Beiladung bei Kartellbehörden gestellt

Lauchhammer, Leipzig, 18. September 2018 – Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunkation (FRK) fordert bei der kartellrechtlichen Prüfung der Fusion von Unitymedia und Vodafone harte Auflagen seitens der Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden. „Die Fusion darf nur genehmigt werden, wenn der neue Telekommunikationsriese seinen Kunden aus der Wohnungswirtschaft ein Sonderkündigungsrecht für alle bestehenden Verträge gewährt. Zudem muss das Unternehmen im Breitbandmarkt reguliert und seiner Größe wegen zu Open Access verpflichtet werden“, erklärte heute der FRK Vorsitzende Heinz-Peter Labonte beim FRK-Breitbandkongress in Leipzig.

Durch die erheblich wachsende Marktmacht hinsichtlich Finanzierung, Digitalisierung und Bündelangebote sowie einem Anteil von über 80 Prozent am Kabelmarkt erwartet der FRK, dass es insbesondere für kleine und mittelständische Netzbetreiber immer schwerer wird, sich im Wettbewerb zu behaupten. „Vorstöße unserer Mitglieder in andere Versorgungsgebiete werden nahezu unmöglich. Andererseits wird es für die größere Vodafone erheblich leichter, diese in ihren lokalen Märkten mit aller Macht anzugreifen und zu verdrängen. Wir haben daher im Rahmen der derzeit laufenden Vorverfahren Anträge auf Anhörung bei der EU-Kommission und auf Beiladung beim Bundeskartellamt gestellt, um unsere Positionen darzustellen“, erläuterte Labonte weiter.

Dabei geht es dem FRK nicht nur um den Kabel-TV-Markt. Denn angesichts von fast 30 Millionen adressierbarer Haushalte spielt die signifikant größere Vodafone eine Schlüsselrolle beim Ausbau der Bundesrepublik zur Gigabit-Gesellschaft und die nächste Mobilfunkgeneration 5G. „Angesichts dieser Marktmacht sollte Open Access für Vodafone verpflichtend werden und das Unternehmen der Regulierung unterliegen“, betonte Labonte. „Für die mittelständischen und kommunalen Unternehmen, die ihre Kunden zunehmend über Glasfaser versorgen, ist Open Access schon lange eine Selbstverständlichkeit!“

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FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herr Heinz-Peter Labonte
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Deutschland

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Der Verband dient dem Informationsaustausch unter den Mitgliedern zur allgemeinen Verbesserung der Marktposition sowie der Sicherung berufsständischer Interessen der Mitglieder.

Die wesentlichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation sind:
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– Jährlich stattfindender Kabelkongress gemeinsam mit der Fernsehmesse mit begleitender Messe im Congress Center der Neuen Messe Leipzig

Der FRK tritt ein für die Interessen der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) aus Handwerk und Wohnungswirtschaft. Die uKNB versorgen rund 20-25 % der Bundesdeutschen Haushalte mit Kabelanschlüssen. Dazu gehören auch eine Vielzahl von SAT-ZF-Anlagen. Nimmt man die vielen Einzelsatellitenanlagen dazu, die das Handwerk in Deutschland für ihre Kunden betreut, dann wird ein Marktanteil von mehr als 45 % erreicht.

Der Vorteil der FRK-Mitglieder liegt neben der fachlichen Kompetenz in ihrer Kundennähe, Ortskenntnis und den Möglichkeiten der persönlichen und individuellen Kundenbetreuung. Deshalb hat sich der Marktanteil der uKNB über die letzten Jahrzehnte von der Antennenanlage bis hin zu hoch komplexen Datennetzen weiterentwickelt und dadurch insgesamt auch kaum verändert.

Unser seit nunmehr 17 Jahren veranstalteter Kabelkongress, der zum Medien- und Kabelkongress fortentwickelt wurde und der jährlich einmal in Leipzig als Heerschau die mittelständischen Entwicklungen und Potenziale in diesem Markt aus- und vorstellt, trägt Jahr für Jahr erfolgreich dazu bei.

2014 ist das Jahr des Umbruchs auf neue Endgeräte, neue Dienste, neue Infrastrukturen und das auch für die Kunden feststellbare Zusammenwachsen der Medien. Auch Programmangebote ändern und differenzieren sich weiter. SmartTV, HbbTV und Video on demand, Multi- und Second Screen sind nur einige der zukünftigen Entwicklungschancen, mit denen sich auch der Kunde zunehmend konfrontiert sieht. Ein völlig neues Dienstleistungsfeld für die Infrastrukturbetreiber und Mittelständler.

Die Aufgabe der Kabelnetzbetreiber und der lokalen Programmanbieter, die über die Kooperation mit der Sächsischen Landesmedienanstalt und ihrer Fernsehmesse in das Kongressgeschehen kooperativ einbezogen sind, besteht darin, die Dienstleister aus Programm, Infrastruktur und Handwerk mit den Wünschen der Kunden aus Wohnungswirtschaft und Privathaushalten besser bekannt zu machen und die neuen Möglichkeiten, Wünsche von Kunden zu erfüllen, in einem Kongress mit Workshops, Vorträgen und Ausstellungsteil vorzustellen und damit aufzuklären.

Wohnungswirtschaft, Hausbesitzer, Kommunalpolitiker, Sender, Landesmedienanstalten, Handwerk, uKNB und Finanzinstitutionen haben neben Rechts-, Finanz- und Unternehmensberatern in unserem jährlichen Medien- und Kabelkongress ein Forum, in dem sie sich weiterbilden, Kontakte pflegen und Meinungen austauschen können. Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus all diesen Branchen kommen als Informationswillige, als Informierende, als Kunden und als Praktiker einmal im Jahr im CCL in Leipzig zusammen. Der FRK als Interessensverband der kleinen, mittleren und unabhängigen Kabelnetzbetreiber betätigt sich hierbei als Katalysator der Branche. Ein Spagat zwischen Mitgliedern aus Großunternehmen und Kleinstunternehmen entfällt folgerichtig.

Pressekontakt:

Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herr Heinz-Peter Labonte Labonte
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